Zur Beantragung einer Fahrerlaubnis benötigen Sie: Für die Klassen AM, L, T, B, A, A1, und A2:
Für BF17: Gesonderter Antrag auf “Begleitendes Fahren“ mit ausgefülltem Beiblatt der Begleitpersonen und Führerscheinkopie der Begleiter, sowie Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
Für die Klassen C1, C1E, C und CE:
Dienächsten Termine für die Kurse in „Erster Hilfe“ erfahren Sieauf der Webseite des DRK Gelnhausen/Schlüchtern – http://www.drk-gelnhausen.de/.
Eine vorherige Kursanmeldung ist immer erforderlich.
Bereits mit 16 ½Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden, in der es keinen Unterschied zur normalen Ausbildung mit 18 gibt.
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, mit der das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist (ein Personalausweis ist immer mitzuführen). Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleitung geführt werden. Ihr Scheckkartenführerschein liegt dann bei der Führerscheinstelle für Sie zur Abholung bereit.
Die Anforderungen an die Begleitpersonen:
Wer begleitet,muss in die Prüfbescheinigung eingetragen sein und die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.
Zusätzlich werden bei der Antragsstellung folgende Unterlagen benötigt: