PKW

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Fahrerlaubnisklasse B

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
  • zG max.3.500 kg
  • max. 8 Personen außerdem Fahrer
  • Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkungen
Einschluss: AM, L werden mit erteilt
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Fahrerlaubnisklasse B
Fahrerlaubnisklasse B96

Fahrerlaubnisklasse B96

Kfz der Klassen B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max.

Bemerkungen
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung erforderlich, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kfz der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Bemerkungen
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung erforderlich!

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Fahrerlaubnisklasse BE

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