Das Verkehrswissen wird in den – Grundwissensteil, der für alle Führerscheinbewerber gleich ist und in den, für die zu erwerbende Führerscheinklasse, Klassenspezifischer Zusatzstoff eingeteilt. Die Anzahl der Theorieeinheiten ist von der zu erwerbenden Führerscheinklasse abhängig (Siehe Tabelle). Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis verkürzt sich die Mindestdauer des Grundwissens von 12 auf 6 Doppelstunden.
Mindestanzahl der zu absolvierenden Theoriestunden:
Folgt in Kürze
Klasse
Grundunterricht
(Stunden)
Klassenspez. Unterricht
(Stunden)
Gesamt
(Stunden)
A, A1
12*
4
16
B
12*
2
14
L
12
2
14
AM
12
2
14
T
12
6
18
*die Angabe bezieht sich auf den Ersterwerb; bei Erweiterung reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Stunden.
HINWEIS: Bei Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A entfällt die theoretische Ausbildung und Theorie-Prüfung.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden. Voraussetzung alle geforderten Theoriestunden wurden besucht und die TÜV Rücklaufnummer des Führerscheinantrages liegt uns vor.
Die Theorieprüfung findet immer montags zu unterschiedlichen Uhrzeiten beim TÜV in Schlüchtern statt. Die Anmeldung erfolgt über WhatsApp oder persönlich in der Fahrschule beim Fahrlehrer.